Der Schutz der Marke stellt ein unverzichtbares Kommunikations- und Wiedererkennungsmittel im geschäftlichen Verkehr dar, auf die kein Unternehmen verzichten kann. Bei internationalen Absatzmärkten empfehlen sich unterschiedliche Anmeldestrategien.
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Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
Was ist als
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Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
Was ist als Marke schützbar, was ist sinnvoll?
Wie bereite ich eine Markenameldung vor?
Muss ich meine Marke in allen Ländern anmelden, in die ich liefere?
Wann kann ich eine als Marke angemeldete Bezeichnung benutzen?
Welche Unterschiede gibt es zwischen den deutschen/ europäischen und außereuropäischen Märkten?
Mit welchen Kosten muss ich bei anwaltschaftlicher Betreuung rechnen?